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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Diaglobal GmbH
1. Allgemeines
Für die Vertragsbeziehungen der Parteien, auch wenn der Käufer seinen
Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist nur das Recht der Bundesrepublik
Deutschland maßgebend.
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige,
mit uns geschlossenen Verträge, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich
darauf berufen. Stellt der Käufer eigene Bedingungen auf,
verpflichten uns diese nur, wenn wir schriftlich zustimmen.
2. Auftragserteilung
Mündliche oder mittels Datenfernübertragung gemachte Angebote
sind freibleibend und werden erst durch schriftliche Bestätigung
oder mit Übersendung der Ware und Rechnung an den Käufer
verbindlich.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern
bleibt vorbehalten.
3. Preise
Preislisten sind nur unverbindliche Richtpreise zzgl. Mehrwertsteuer
zzgl. Versandkosten. Berechnet werden verbindlich angebotene Preise,
ansonsten die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Euro (€)
zzgl. der am Liefertag geltenden Umsatzsteuer.
4. Versandkostenpauschale
Bei Warenlieferungen innerhalb Deutschlands erheben wir
grundsätzlich eine Versandkostenpauschale. Bei einem
Nettowarenwert unter € 100,00 erheben wir eine
Versandkostenpauschale in Höhe von € 5,00. Bei einem
Nettowarenwert unter € 500,00 erheben wir eine
Versandkostenpauschale in Höhe von € 7,50. Ab einem
Nettowarenwert von € 501,00 erheben wir eine
Versandkostenpauschale in Höhe von € 10,00. Kosten
für eine vom Kunden gewünschte Eilzustellung sind von diesem
zu tragen.
5. Weiterverkauf und Verwendungsbereich
– Unsere Waren dürfen nur originalverpackt weiterveräußert werden.
– Alle Lieferungen erfolgen zur Verwendung in der Bundesrepublik
Deutschland. Der Weiterverkauf in andere Länder, insbesondere
solche außerhalb der EU, bedarf unserer Prüfung und Zustimmung,
damit die Sicherheitsbestimmungen für die jeweiligen
Länder und Vereinbarungen mit Vertriebspartnern, insbesondere
solche mit Gebietsbeschränkungen und Zuweisungen, eingehalten
werden können. Wenn dadurch im Gebiet der Europäischen
Union außerhalb Deutschlands aus unseren Leistungen umsatzsteuerpflichtige
Tatbestände realisiert werden, so erfüllt der
Abnehmer auf seine Kosten die umsatzsteuerlichen Pflichten für
uns.
– Wir weisen darauf hin, daß der Export von Waren u.U. nur mit
vorheriger behördlicher Erlaubnis erfolgen darf. Auskünfte erteilt
das Bundesamt für die gewerbliche Wirtschaft. Zustimmungserklärungen
sind ggf. vom Käufer vor der Versendung der Ware
einzuholen.
6. Lieferung
– Uns erteilte Aufträge werden baldmöglichst erledigt. Teilliefe-rungen
sind zulässig. Wir können unsere Leistung zurückbehalten,
solange der Käufer mit der Erfüllung uns gegenüber bestehenden
Verbindlichkeiten, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsverhältnis,
in Verzug ist.
– Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind
als verbindlich bezeichnet. Beeinträchtigungen der Lieferzeiten,
die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert
werden können, z.B. Streik oder vom Besteller zu vertretende
Umstände, verlängern die Lieferfrist um den Zeitraum der
Beeinträchtigung. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn die Beeinträchtigung mehr als 6 Wochen andauert. Alle
weiteren wechselseitigen Ersatzansprüche sind für diesen Fall
ausgeschlossen.
– Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers auf dessen Rechnung.
Die Lieferung erfolgt in einer uns günstig erscheinenden
Weise, jedoch ohne Gewähr für die sicherste, kostengünstigste
und schnellste Beförderung. Der Liefertermin bezeichnet den Abgang
vom Lager.
– Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden schließen wir eine Transportversicherung
ab, in der wir als Begünstigter benannt werden.
– Verluste oder Beschädigungen beim Transport sind vom Käufer
auf der Frachtquittung mit einem Vorbehalt zu vermerken und
unverzüglich schriftlich beim Transporteur anzuzeigen. Beschädigungen
oder Verluste durch den Transport entbinden den Käufer
nicht von der Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises.
7. Annahmeverzug des Käufers
Ist Versand nicht vereinbart, gerät der Käufer in Annahmeverzug,
wenn er die Ware nicht innerhalb einer Woche nach Fertigstellungsmitteilung
abgeholt hat. Wir sind dann berechtigt, sie auf Kosten und
Gefahr des Käufers entweder zu versenden oder zu lagern und in
Rechnung zu stellen.
8. Gewährleistung/Rücknahme
– Unsere Produkte sind nach bestem Wissen gefertigt und
geprüft. Sie sind in vielfältiger Weise einsetzbar. Wir haben
aber keine Möglichkeit festzustellen, ob unsere Produkte spezielle
Erfordernisse des Käufers erfüllen, beraten ihn aber
unverbindlich. Der Käufer hat die Ware daher selbst auf Eignung
für die von ihm vorgesehenen Einsatzgebiete für jeden
Anwendungsfall in eigener Verantwortung zu überprüfen.
Jegliche Haftung ist insoweit unsererseits ausgeschlossen.
– Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als zugesichert
im Vertrag bezeichnet sind. Mündlich erklärte oder in unseren
Unterlagen enthaltene Angaben, Beschreibungen usw. über
die Beschaffenheit der Ware sind Spezifizierungen, aber keine
zugesicherten Eigenschaften.
– Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften werden nach
unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
Ist diese nicht möglich oder unverhältnismäßig, erfolgt eine
Minderung des Kaufpreises. Eine Wandelung ist ausgeschlossen.
– Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware
selbst entstanden sind. Insbesondere ist jegliche Haftung für-
Folgeschäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Ausgeschlossen
sind insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz für
entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Schäden, gleich
welcher Art, bei Dritten, Verlust von Informationen oder Ansprüche,
die durch Leistung bzw. Nichtleistung von Ersatzleistungen
entstehen, ferner Ansprüche durch die Inanspruchnahme von
Dritten. Unsere Haftung ist beschränkt - soweit sie nicht ohnehin
ausgeschlossen ist - auf die Höhe des Kaufpreises des schadhaften
Produktes. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung ,
soweit vorstehend nicht ausgeschlossen, auf den Ersatz des beim
Vertragsabschluß vorhersehbaren Schadens begrenzt.
– Tritt Lieferverzug ein oder wird die Leistung unmöglich, so beschränken
sich etwa bestehende Ersatzansprüche, soweit sie
nicht ohnehin ausgeschlossen sind, auf höchstens 8 % des Wertes
des Liefergegenstandes, der nicht in Gebrauch genommen
werden kann.
– Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche
oder erkannte Mängel sind uns binnen einer Woche ab
Eingang der Ware, versteckte Mängel sofort nach Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rüge innerhalb
der Frist abgesandt wurde. Erfolgt keine Anzeige, gilt die
Ware als genehmigt.
– Rügen sind Lieferschein oder Rechnung und, soweit möglich, ein
Muster der mangelhaften Ware beizufügen. Die Geltendmachung
von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von
seiner Zahlungsverpflichtung.
– Jegliche Ersatzansprüche, und zwar auch für Mangelfolgeschäden,
soweit diese nicht ohnehin ausgeschlossen sind, verjähren
innerhalb von 6 Monaten seit Übergabe der Ware.
– Reagenzien sind von der Rücknahme oder vom Umtausch ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen
– Die Zahlung hat – soweit nicht anders vereinbart – binnen 30
Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei
Teilnahme am Bankeinzugsverfahren gewähren wir 2,5 % oder
bei Gutschrift des Kaufpreises innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
2,0 % Skonto, soweit der Käufer mit Zahlungen
aus der Geschäftsbeziehung nicht in Verzug ist.
– Zahlungen haben spesen- und portofrei für uns zu erfolgen.
– Eie Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen
oder anerkannten Gegenansprüchen möglich.
– Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung oder dem Vorliegen
von Umständen, die für uns Zweifel an der Kreditwürdigkeit
des Käufers begründen, können wir ohne Begründung Vorauskasse
verlangen oder nach Wahl gegen Nachnahme oder Zug
um Zug gegen Bankbürgschaft leisten.
10. Eigentumsvorbehalt
– Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung
bestehender oder später entstehender Forderungen gegen den
Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Käufer hat
Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Alle
Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltswaren bis zum Erlöschen
des Vorbehalts tritt der Käufer schon jetzt im Voraus an
uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen hat
er den Schuldnern die Abtretung anzu-zeigen.
– Der Käufer darf die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer
Forderungen nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern.
– Der Käufer kann die anteilige Freigabe der Sicherheiten verlangen,
wenn ihr realisierbarer Wert 20 % der zu sichernden Forderungen
übersteigt.
Die Vorbehaltsware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen
dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder verpfändet
noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden. Der
Käufer ist verpflichtet, Beeinträchtigungen unserer Rechte an der
Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen
hat der Käufer zu tragen.
Wir sind berechtigt, auch ohne Rückritt vom Vertrag die Rückgabe der
Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der Käufer mit seinen Verpflichtungen
uns gegenüber in Verzug gerät. Zurückerlangte Vorbehaltsware
kann von uns freihändig weiterveräußert werden.
11. Datenschutz
Wir dürfen Käuferdaten zu eigenen Zwecken speichern und verarbeiten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wir sind aber berechtigt,
Klagen auch am Wohn- oder Geschäftssitz des Käufers zu erheben.
13. Unwirksamkeitsklausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollte ein Teil unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen
bestehen. Der unwirksame Teil ist durch eine Regelung zu ersetzen,
die dessen Zweck möglichst erreicht. Die Ergänzung ist von dem
durch die Teilunwirksamkeit Benachteiligten entsprechend den §§ 315
ff BGB in billiger Weise zu bestimmen.
Diaglobal GmbH, Berlin
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