Diaglobal GmbH


Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Diaglobal GmbH

1. Allgemeines

   Für die Vertragsbeziehungen der Parteien, auch wenn der Käufer seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.

      Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, mit uns geschlossenen Verträge, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Stellt der Käufer eigene Bedingungen auf, verpflichten uns diese nur, wenn wir schriftlich zustimmen.

2. Auftragserteilung

Mündliche oder mittels Datenfernübertragung gemachte Angebote sind freibleibend und werden erst durch schriftliche Bestätigung oder mit Übersendung der Ware und Rechnung an den Käufer verbindlich. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.

3. Preise

Preislisten sind nur unverbindliche Richtpreise zzgl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten. Berechnet werden verbindlich angebotene Preise, ansonsten die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Euro (€) zzgl. der am Liefertag geltenden Umsatzsteuer.

4. Versandkostenpauschale

Bei Warenlieferungen innerhalb Deutschlands erheben wir grundsätzlich eine Versandkostenpauschale. Bei einem Nettowarenwert unter € 100,00 erheben wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 5,50. Bei einem Nettowarenwert unter € 500,00 erheben wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 8,00. Ab einem Nettowarenwert von € 500,00 erheben wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 11,00. Kosten für eine vom Kunden gewünschte Eilzustellung sind von diesem zu tragen.

5. Weiterverkauf und Verwendungsbereich

• Unsere Waren dürfen nur originalverpackt weiterveräußert werden.

• Alle Lieferungen erfolgen zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Weiterverkauf in andere Länder, insbesondere solche außerhalb der EU, bedarf unserer Prüfung und Zustimmung, damit die Sicherheitsbestimmungen für die jeweiligen Länder und Vereinbarungen mit Vertriebspartnern, insbesondere solche mit Gebietsbeschränkungen und Zuweisungen, eingehalten werden können. Wenn dadurch im Gebiet der Europäischen Union außerhalb Deutschlands aus unseren Leistungen umsatzsteuerpflichtige Tatbestände realisiert werden, so erfüllt der Abnehmer auf seine Kosten die umsatzsteuerlichen Pflichten für uns.

• Wir weisen darauf hin, dass der Export von Waren u.U. nur mit vorheriger behördlicher Erlaubnis erfolgen darf. Auskünfte erteilt das Bundesamt für die gewerbliche Wirtschaft. Zustimmungserklärungen sind ggf. vom Käufer vor der Versendung der Ware einzuholen.

6. Lieferung

• Uns erteilte Aufträge werden baldmöglichst erledigt. Teillieferungen sind zulässig. Wir können unsere Leistung zurückbehalten, solange der Käufer mit der Erfüllung uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsverhältnis, in Verzug ist.

• Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindlich bezeichnet. Beeinträchtigungen der Lieferzeiten, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, z.B. Streik oder vom Besteller zu vertretende Umstände, verlängern die Lieferfrist um den Zeitraum der Beeinträchtigung. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Beeinträchtigung mehr als 6 Wochen andauert. Alle weiteren wechselseitigen Ersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

• Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers auf dessen Rechnung. Die Lieferung erfolgt in einer uns günstig erscheinenden Weise, jedoch ohne Gewähr für die sicherste, kostengünstigste und schnellste Beförderung. Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager.

• Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden schließen wir eine Transportversicherung ab, in der wir als Begünstigter benannt werden.

• Verluste oder Beschädigungen beim Transport sind vom Käufer auf der Frachtquittung mit einem Vorbehalt zu vermerken und unverzüglich schriftlich beim Transporteur anzuzeigen. Beschädigungen oder Verluste durch den Transport entbinden den Käufer nicht von der Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises.

7. Annahmeverzug des Käufers

Ist Versand nicht vereinbart, gerät der Käufer in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht innerhalb einer Woche nach Fertigstellungsmitteilung abgeholt hat. Wir sind dann berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers entweder zu versenden oder zu lagern und in Rechnung zu stellen.

8. Gewährleistung / Rücknahme

• Unsere Produkte sind nach bestem Wissen gefertigt und geprüft. Sie sind in vielfältiger Weise einsetzbar. Wir haben aber keine Möglichkeit festzustellen, ob unsere Produkte spezielle Erfordernisse des Käufers erfüllen, beraten ihn aber unverbindlich. Der Käufer hat die Ware daher selbst auf Eignung für die von ihm vorgesehenen Einsatzgebiete für jeden Anwendungsfall in eigener Verantwortung zu überprüfen. Jegliche Haftung ist insoweit unsererseits ausgeschlossen.

• Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als zugesichert im Vertrag bezeichnet sind. Mündlich erklärte oder in unseren Unterlagen enthaltene Angaben, Beschreibungen usw. über die Beschaffenheit der Ware sind Spezifizierungen, aber keine zugesicherten Eigenschaften.

• Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Ist diese nicht möglich oder unverhältnismäßig, erfolgt eine Minderung des Kaufpreises. Eine Wandelung ist ausgeschlossen.

• Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Insbesondere ist jegliche Haftung für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Schäden, gleich welcher Art, bei Dritten, Verlust von Informationen oder Ansprüche, die durch Leistung bzw. Nichtleistung von Ersatzleistungen entstehen, ferner Ansprüche durch die Inanspruchnahme von Dritten. Unsere Haftung ist beschränkt - soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen ist - auf die Höhe des Kaufpreises des schadhaften Produktes. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung, soweit vorstehend nicht ausgeschlossen, auf den Ersatz des beim Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.

• Tritt Lieferverzug ein oder wird die Leistung unmöglich, so beschränken sich etwa bestehende Ersatzansprüche, soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen sind, auf höchstens 8 % des Wertes des Liefergegenstandes, der nicht in Gebrauch genommen werden kann.

• Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche oder erkannte Mängel sind uns binnen einer Woche ab Eingang der Ware, versteckte Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rüge innerhalb der Frist abgesandt wurde. Erfolgt keine Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

  • Rügen sind Lieferschein oder Rechnung und, soweit möglich, ein Muster der mangelhaften Ware beizufügen. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

• Jegliche Ersatzansprüche, und zwar auch für Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht ohnehin ausgeschlossen sind, verjähren innerhalb von 6 Monaten seit Übergabe der Ware.

• Reagenzien sind von der Rücknahme oder vom Umtausch ausgeschlossen.

9. Zahlungsbedingungen

• Die Zahlung hat – soweit nicht anders vereinbart – binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen.

• Zahlungen haben spesen- und portofrei für uns zu erfolgen.

• Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen möglich.

Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung oder dem Vorliegen von Umständen, die für uns Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, können wir ohne Begründung Vorauskasse verlangen oder nach Wahl gegen Nachnahme oder Zug um Zug gegen Bankbürgschaft leisten.

10. Eigentumsvorbehalt

• Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund,  vor. Der Käufer hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltswaren bis zum Erlöschen des Vorbehalts tritt der Käufer schon jetzt im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen hat er den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

• Der Käufer darf die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern.

• Der Käufer kann die anteilige Freigabe der Sicherheiten verlangen, wenn ihr realisierbarer Wert
20 % der zu sichernden Forderungen übersteigt.

Die Vorbehaltsware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden. Der Käufer ist verpflichtet, Beeinträchtigungen unserer Rechte an der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen hat der Käufer zu tragen.

Wir sind berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Vertrag die Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der Käufer mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Zurückerlangte Vorbehaltsware kann von uns freihändig weiterveräußert werden.

11. Datenschutz

Bei der Bestellung erheben und verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlich ist. Die Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) lit. b DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigen. Dies sind beispielsweise Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister, etc. In allen Fällen beachten wir strikt die gesetzlichen Vorgaben. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wir sind aber berechtigt, Klagen auch am Wohn- oder Geschäftssitz des Käufers zu erheben.

13. Unwirksamkeitsklausel

   Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte ein Teil unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Der unwirksame Teil ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dessen Zweck möglichst erreicht. Die Ergänzung ist von dem durch die Teilunwirksamkeit Benachteiligten entsprechend den §§ 315 ff BGB in billiger Weise zu bestimmen.

       

Diaglobal GmbH Berlin, Januar 2017

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